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Bürgeranfragen an die Stadtverordnetenversammlung

Zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen können Bürgeranfragen gestellt werden. Diese sind schriftlich spätestens drei Tage vor der Sitzung einzureichen und werden in der Sitzung durch den Magistrat, Bürgermeister oder die Erste Stadträtin beantwortet. Nach der Sitzung erhält der/die Fragesteller/in eine schriftliche Antwort zugesendet.

Büro für Organarbeit

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63654 Büdingen


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